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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2006 - L 12 RA 76/04   

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https://dejure.org/2006,19133
LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2006 - L 12 RA 76/04 (https://dejure.org/2006,19133)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.08.2006 - L 12 RA 76/04 (https://dejure.org/2006,19133)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. August 2006 - L 12 RA 76/04 (https://dejure.org/2006,19133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Hinterbliebenenrenten; Berechnung der Hinterbliebenenrente; Aufhebung der Bewilligung des Beitragszuschusses wegen Aufenthalts im Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 28/95

    Zusammentreffen von Witwenrente mit Unfallhinterbliebenenrente, Erfüllungsfiktion

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2006 - L 12 RA 76/04
    Dass die Rentenbescheide gleichwohl zunächst rechtmäßig waren, ergibt sich aus der Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X. Soweit diese reicht, sind die Bewilligungsbescheide der Beklagten nicht rechtswidrig, sondern Rechtsgrund für die nunmehr als Leistungen der Unfallversicherung geltenden Zahlungen (vgl. BSG Urt. v. 30. Juni 1997 -8 RKn 28/95 - = SozR 3-2600 § 93 Nr. 4, Urt. v. 26. April 2005 - B 5 RJ 36/04 R -).

    Die Umdeutung einer auf § 45 SGB X gestützten Rücknahme in eine Aufhebung nach § 48 SGB X ist unproblematisch möglich, da kein Ermessen auszuüben ist (BSG Urt. v. 30. Juni 1997 -8 RKn 28/95 - = SozR 3-2600 § 93 Nr. 4).

    Die Aufnahme der laufenden Zahlungen aus der Unfallversicherung ist als Erzielung von Einkommen anzusehen, das zum (teilweisen) Wegfall des Anspruchs gegen die Rentenversicherung führt (BSG Urt. v. 30. Juni 1997 -8 RKn 28/95 - = SozR 3-2600 § 93 Nr. 4).

    Soweit Erstattungsanspruch und Erfüllungsfiktion reichen, sind die Bescheide der Beklagten nicht rechtswidrig und liegt auch keine wesentliche Änderung der Sach- und Rechtslage vor (BSG Urt. v. 30. Juni 1997 -8 RKn 28/95 - = SozR 3-2600 § 93 Nr. 4, Urt. v. 26. April 2005 - B 5 RJ 36/04 R -).

    Der Beginn der laufenden Zahlungen aus der Unfallversicherung, ohne dass ein Erstattungsanspruch der Beklagten besteht, ist als Erzielung von Einkommen anzusehen, das zum Wegfall des Anspruchs geführt hat (BSG Urt. v. 30. Juni 1997 -8 RKn 28/95 - = SozR 3-2600 § 93 Nr. 4).

  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2006 - L 12 RA 76/04
    Insoweit läge also eigentlich ein Fall der anfänglichen Rechtswidrigkeit vor (BSG Urt. v 29. April 1997 - 8 RKn 29/95- = SozR 3-1300 § 107 Nr. 10).

    Die Beklagte hat als nachrangig verpflichteter Leistungsträger Ersatzansprüche gegen die T-BG nach § 104 SGB X (vgl. BSG Urt. v 29. April 1997 - 8 RKn 29/95- = SozR 3-1300 § 107 Nr. 10).

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 36/04 R

    Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2006 - L 12 RA 76/04
    Dass die Rentenbescheide gleichwohl zunächst rechtmäßig waren, ergibt sich aus der Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X. Soweit diese reicht, sind die Bewilligungsbescheide der Beklagten nicht rechtswidrig, sondern Rechtsgrund für die nunmehr als Leistungen der Unfallversicherung geltenden Zahlungen (vgl. BSG Urt. v. 30. Juni 1997 -8 RKn 28/95 - = SozR 3-2600 § 93 Nr. 4, Urt. v. 26. April 2005 - B 5 RJ 36/04 R -).

    Soweit Erstattungsanspruch und Erfüllungsfiktion reichen, sind die Bescheide der Beklagten nicht rechtswidrig und liegt auch keine wesentliche Änderung der Sach- und Rechtslage vor (BSG Urt. v. 30. Juni 1997 -8 RKn 28/95 - = SozR 3-2600 § 93 Nr. 4, Urt. v. 26. April 2005 - B 5 RJ 36/04 R -).

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2006 - L 12 RA 76/04
    Zwar beginnt die Jahresfrist für die Aufhebung/Rücknahme von Verwaltungsakten mit Wirkung für die Vergangenheit in Fällen, in denen die Rückforderungsmöglichkeit von subjektiven Voraussetzungen beim Leistungsempfänger (Bösgläubigkeit) abhängig ist, grundsätzlich nicht vor Eingang des Ergebnisses der Anhörung, weil für die Beurteilung die Kenntnis dieser Tatsachen Voraussetzung ist (BSG Urt. v 8. Februar 1996 - 13 RJ 35/94 - = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27; Urt. v. 27. Juli 2000 - 7 AL 88/99 R - = SozR 3-1300 § 45 Nr. 42).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2006 - L 12 RA 76/04
    Zwar beginnt die Jahresfrist für die Aufhebung/Rücknahme von Verwaltungsakten mit Wirkung für die Vergangenheit in Fällen, in denen die Rückforderungsmöglichkeit von subjektiven Voraussetzungen beim Leistungsempfänger (Bösgläubigkeit) abhängig ist, grundsätzlich nicht vor Eingang des Ergebnisses der Anhörung, weil für die Beurteilung die Kenntnis dieser Tatsachen Voraussetzung ist (BSG Urt. v 8. Februar 1996 - 13 RJ 35/94 - = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27; Urt. v. 27. Juli 2000 - 7 AL 88/99 R - = SozR 3-1300 § 45 Nr. 42).
  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 64/05 R

    Versäumung der Jahresfrist für die Aufhebung bzw Rücknahme der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2006 - L 12 RA 76/04
    Da die Klägerseite sich hierzu nicht mehr geäußert hat, war ein weiteres förmliches Verwaltungsverfahren zur Entscheidung über die im Rahmen der Anhörung vorgetragenen Tatsachen (vgl. BSG, Urt. v. 6. April 2006 - B 7 a AL 64/05 R) entbehrlich.
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2006 - L 12 RA 76/04
    In den Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB X kommt es deshalb nur darauf an, ab wann die Behörde Kenntnis von der Änderung hat (BSG, Urt. v. 25. April 2002, - B 11 AL 69/01 R -).
  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 18/95

    Abgabepflicht von Konzertagenturen zur Künstlersozialversicherung, Ermessen bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2006 - L 12 RA 76/04
    Wird die Rücknahme eines begünstigenden Bescheides auf die Zukunft beschränkt, obwohl auch eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit in Frage steht, so lässt dies erkennen, dass die Behörde von dem ihr in § 45 Abs. 1 SGB X eingeräumten Ermessen ausreichenden Gebrauch gemacht hat (BSG, Urt. v. 17. April 1996 - 3 RK 18/95 - = SozR 3-5425 Nr. 14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2009 - L 1 KR 415/08

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegen die Krankenkasse -

    Die Erfüllungsfiktion nach § 107 SGB X und damit auch die Zuständigkeit des erstattungspflichtigen Leistungsträgers auch für die Leistung des erstattungsberechtigten Leistungsträgers gelte jedoch nur solange, wie ein Erstattungsanspruch tatsächlich bestehe (Bezugnahme auf LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. August 2006 - L 12 RA 76/04 -).
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